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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag

mit dem Hotel Maingold –

Hirschstr. 16, 63450 Hanau

 

- Im folgenden „Hotel Maingold“ genannt –

 

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Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Hotel Maingold geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen.

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1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Maingold. Der Beherbergungsvertrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Dies gilt auch für Änderungen oder Stornierungen. In Eilfällen ist auch die mündliche Zusage bindend. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

Vertragspartner sind das Hotel Maingold und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel Maingold zustande. Der Antrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen. Dem Hotel Maingold steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen (Buchungsbestätigung).

 

Das Hotel Maingold kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle vertreten lassen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, welches nur unverzüglich angenommen werden kann. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel Maingold gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

 

3. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

3.1 Leistungspflichten des Hotel Maingold

Das Hotel Maingold ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Hotel Maingold nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes hierauf auch kein Anspruch. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die gebuchte Unterkunft wird durch das Hotel Maingold am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, das Hotel Maingold über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

 

3.2 Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft anzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel Maingold gegenüber Dritten. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Maingold über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, das dem Hotel Maingold kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

3.3 Preise und Preisanpassung

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Die Preisanhebung ist hierbei auf maximal 10 % des vereinbarten Preises beschränkt. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Maingold dem zustimmt.

 

3.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes

3.4.1 Ordnungsgemäße Nutzung

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß gebrauchen. Er hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Rahmen der Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind mit dem Hotel Maingold abzusprechen.

 

3.4.2 Nutzungsüberlassung an Dritte

Soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen dem Hotel Maingold und dem Gast besteht, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte sowie eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel Maingold.

 

3.4.3 Mängelanzeige und außerordentliches Kündigungsrecht des Gastes bei Mängeln

Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel Maingold eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel Maingold anzuzeigen, so ist der Gast nicht berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Hotel Maingold eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

 

3.4.4 Mitnahme von Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies zwischen dem Hotel Maingold und dem Gast besonders vereinbart wurde und das Hotel Maingold dem Gast hierüber eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln der Tierhalterhaftung.

 

4. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

4.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon) am Tage der Abreise unmittelbar an das Hotel Maingold zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist das Hotel Maingold berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Es ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des Hotel Maingold sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Maingold berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Hotel Maingold vorbehalten. Nach Verzugseintritt kann das Hotel Maingold für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben.

 

4.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel

Dem Hotel Maingold steht es in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarten es bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

 

4.3 Aufrechnung

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Maingold aufrechnen oder mindern.

 

4.4 Sicherheiten

Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat das Hotel Maingold an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Es hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

 

5. Verwahrung von Sachen des Gastes

Das Hotel Maingold bewahrt gefundene Sachen des Gastes vier Wochen lang auf. Die Haftung für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen ist ausgeschlossen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Hotel Maingold heraus zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von vier Wochen darf das Hotel Maingold die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern.

 

6. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung und Nichtanreise

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel Maingold geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Maingold. Auch muss die Rücktrittserklärung dem Empfänger gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger zugehen. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Gastes nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht bzw. nicht in dem vereinbarten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotel Maingold oder einer von diesem zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Hotel Maingold und dem Gast ein kostenloser Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dadurch Zahlungsansprüche oder Schadensersatz-ansprüche des Hotels begründet werden. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis spätestens zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Maingold erklärt hat, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels Maingold oder eine von dem Hotel Maingold zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung des Kunden beim Hotel. Das Hotel Maingold hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei der vereinbarten Übernachtung ohne Verpflegung 10%, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Beherbergungsentgelts. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel Maingold entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Pauschale.

 

7. Haftung

7.1. Haftung des Hotel Maingold

Das Hotel Maingold haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Hotel Maingold für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Hotel Maingold. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß § 702 Abs. 1 BGB. Das Hotel Maingold empfiehlt Wertgegenstände im Hotelsafe aufzubewahren.

Bei Auftreten von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Hotel Maingold, ist dieses bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Maingold Anzeige macht (§ 703 BGB). Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

7.2. Parkplatzschäden

Stellt das Hotel Maingold dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Maingold besteht nicht. Für etwaige Schäden (Abhandenkommen, Beschädigungen) übernimmt das Hotel Maingold keine Haftung; es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Erfüllungsgehilfen des Hotel Maingold herbeigeführt.

 

7.3.Haftung des Gastes

Soweit der Gast dem Hotel Maingold einen Schaden an seinen Rechtsgütern gleich welcher Art zufügt, ist der Gast dem Hotel Maingold zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden ist dem Hotel Maingold unverzüglich anzuzeigen.

 

8. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Hotel Maingold verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung. Diese verjähren entsprechend der gesetzlichen Regelung.

 

9. Datenschutz/EU Recht

Auf die Datenschutzhinweise des Hotel Maingold, veröffentlicht auf der Homepage wird ausdrücklich Bezug genommen. Auch wird auf die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung Bezug genommen. Siehe https://ex.europa.eu/consumer/odr. Erreichbar unter der Email-Adresse info@bmine.de.

 

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Maingold. Klagen gegen das Hotel Maingold sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Hotel Maingold gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Hotel Maingold maßgebend. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand 02/2020

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